Aktualisiert am 13.01.2008

EBM 2008

(wird nur 12 Monate gültig sein)

 

für Hausärzte und hausärztlich tätige Internisten

 

  • VP = Versichertenpauschale - Quartalshonorar in Punkten
  • CP = Chronikerpauschale Quartalszuschlag für chron. Erkrankungen nach bekannter Definition in Punkten
  • VP und CP haben keinen Tagezeitverbrauch, somit können sie bei allen Patienten am Anfang des Quartals zusammen eingetragen werden. Dazu kann man auch die Vorsorgeleistungen (01731-01734) erbringen (hier auf Tageszeitverbrauch achten)
  • APK = Arzt-Patienten-Kontakt
  • Grundsätzlich wird es Gewinner und Verlierer der Reform geben:

 

Gewinner

  • Praxen mit hoher Fallzahl und kleiner APK-Zahl

 

Verlierer

  • Praxen mit kleiner Fallzahl und hoher APK-Zahl
  • Hausärztliche und internistische Diabetes-Schwerpunktpraxen (bei Überweisung durch den Hausarzt - nur 50% des Punktehonorars - 03120-03122) dürfen die CP abrechnen.
  • Hausärztliche und internistische HIV-Schwerpunktpraxen (bei Überweisung durch den Hausarzt) - nur 50% des Punktehonorars und KEINE CP Hier droht echte HALBIERUNG des HONORARS
  • Arbeitsintensive Landarztpraxen

 

Grundsätze:

 

Eine Versichertenpauschale

 

Es gibt ein pauschaliertes Quartalshonorar nach Alter gestaffelt (VP)

  • 03110 1000 P
  • 03111 900 P
  • 03112 1020 P

Bei Überweisung durch den Arzt der selben Fachrichtung oder Vertretung 50% der VP

  • 03120 500 P
  • 03121 450 P
  • 03122 535 P
  • CP kann hier NICHT in Ansatz gebracht werden. NUR neben der vollen VP (03110-03112) abrechnungsfähig. Ausnahme - Diabetologen. Hier darf die CP neben der "halben VP" abgerechnet werden. Auch andere Fachgruppen, z.B. HIV-Behandler, Onkologen u.s.w., werden hoffentlich hier eine Neuregelung erringen; sonst ist die Versorgung gefährdet.

 

Unzeiten VP 03130 bis zu 2x/Q nebst 01100, 01101, 01411, 01412 oder 01415. NICHT neben 03110-03122 im Quartal

In die VP sind viele Leistungen eingeflossen, die nicht mehr einzeln berechnungsfähig sind. Z.B.:

  • APK ab dem 3. Praxisbesuch (2 APK-s sind in der VP enthalten - kalkulatorisch)
  • Chronikerbescheinigungen nach 01610
  • Arztbrief (aber Porto weiterhin gesondert abrechnungsfähig)
  • Psychotherapiebescheinigung nach 01612
  • C13-Atemtest (Sachkosten weiter abrechenbar)
  • und v.a. (siehe EBM-Anlagen)

Eine Chronikerzulage (CP)

  • 03212 P:495 (erfordert 2 APK/Q). Wie sie beim Wegfall der 03115 dokumentiert werden sollen, ist noch nicht klar). Es wird keine hessische Pseudoziffer als Ersatz für 03115 geben.

Qualitätszuschläge

  • erst ab 1.7.08: für alle Patienten für die Vorhaltung bestimmter Geräte wie Sono, LUFU u.s.w ohne gesonderte Abrechnung der Leistungen. Z.Zt. noch als Einzelleistung abrechenbar
  • schon ab 1.1.2008: 03235 (20 P für jeden VP) für die Psychosomatik OHNE Abrechnung von Einzelleistungen nach 35100 und 35110 für alle Hausärzte, die eine Berechtigung für Psychosomatische Leistungen besitzen. Die Ziffer wird automatisch von der KV zugesetzt.

 

KEINE 03115 mehr (APK während des Quartals wird nicht mehr durch eine Ziffer dokumentiert). Das bedeutet, dass es Scheine geben wird, wo nur Quartalspauschale darauf steht. Aus der Abrechnung wird die zahl der APK-s nicht mehr ersichtlich sein. Das ist so bis 1.7.2008 vorgesehen. Was danach kommt (ein "Abrechnungsdokumentationssystem" in der Praxis-EDV) müssen wir abwarten.

Als Ersatz für die 03115, um etwa die Zahl der Kontakte zu zählen, darf unter keinen Umständen eine eigene Pseudoziffer benutzt werden. Das kann nach Auskunft der Fachabteilung der KV-Hessen (Frau Seeger) zur Unbrauchbarkeit der Abrechnungsdatei führen !!

 

KEINE 03120 (Gespräch) mehr

 

KEINE 35100-35110 mehr

 

Keine 03210, 03211, 03001 !!!!!

Ab 1.7.2008 wird noch nicht präzisierte Teilleistungsdokumentationspflicht eingeführt, um den Kassen die Morbiditätsentwicklung darstellen und in Rechnung stellen zu können

Kalkulatorisch enthält die VP nur 2 APK/Q - durchgehend bei allen Fällen im Q. Hierdurch sind Praxen mit vielen „Verdünnerscheinen“ die Gewinner

Der beste Patient ist der, der nur einmal im Q kommt.

Bitte beachten Sie im Selbststudium die Legenden der Ziffer:

  • 01430
  • 01435
  • 01436
  • 02101 hiv
  • 02120 hiv
  • 02100 hiv
  • 02360 hiv
  • 03130
  • 03240
  • 03242
  • 03321
  • 03322
  • 03324
  • 03330
  • 03331
  • 03332
  • 03333

Unvorhergesehene Inanspruchnahme:

  • 01100
  • 01001
  • 01002

Hausbesuche - Selbststudium

Neu: dringender Besuch im Alten- oder Pflegeheim 01415 und 01412

Wegepauschalen

Schriftliche Mitteilungen und Vordrucke - Selbststudium

Notfalldienst (organisiert): vergütung völlig neu geordnet - Selbststudium

 

Wichtig: außerhalb der RLV (Regelleistungsvolumina) und Budget

  • Vorsorgeleistungen (Recall ausbauen)
  • Impfungen (Recall ausbauen)
  • Präoperative Komplexe
  • DMP - D2, Asthma, KHK, COPD +15.- €/Q und Fall
  • HZV Hessen +9.- €/Q und Fall
  • BARMER +Pauschale
  • BKK Hessen +9.- €/Q und Fall (BKK-Siemens ist KEINE hessische Kasse)
    AOK Aktiv+vital +15.- €/Q und Fall bei Diabetes

 

Im Falle der HIV-Praxen ist dringender berufspolitischer Handlungsbedarf erforderlich, da sie sonst keine Überlebenschance haben. Entsprechendes hat die DAGNÄ bereits eingeleitet

(Siehe Beispiel 1 AOK)


Ausstellung einer "vorsorglichen" Überweisung für die Behandlung z.B. am Urlaubs- oder Kurort ist weiterhin strikt verboten.

Zielaufträge, z.B. für die fortsetzung einer Therapie oder Vornahme bestimmter Leistungen weiterhin möglich

 

Mit freundlichen Grüssen

Dr.Univ.Zag. Zlatko Prister

 

EBM 2008 gesamt (KBV) Gesamtausgabe

 

Wichtig:

 

bevor Sie sich mit der Akrobatik des EBM-s beschäftigen, denken Sie darüber nach, ob Sie interne Reserven heben: machen Sie Ihre Praxis papierlos - es lohnt sich.

 

prister.de -> Papierlose Praxis weitere Infos gerne per Mail oder telefonisch 0172-6700678